Die Trauung
Fragen und Antworten rund um den Bund fürs Leben, Gottes Begleitung und das Handeln der Kirche
1. Welche Bedeutung hat die kirchliche Trauung?
Bei der kirchlichen Trauung empfangen Braut und Bräutigam Gottes Segen für ihren gemeinsamen Lebensweg als Ehepaar. Das sichtbare Zeichen dieses Segens ist die Handauflegung. Der Segen bedeutet, dass sich Gott in besonderer Weise Menschen zuwendet und sie begleitet. Die kirchliche Trauung hat nicht die Bedeutung einer Eheschließung. Darum werden die Brautleute nicht gefragt, ob sie die Ehe eingehen wollen, sondern ob sie die geschlossene Ehe nach Gottes Gebot führen wollen. Mit dem Ja-Wort verschließt das Brautpaar nicht die Augen davor, dass die Ehe in Krisen geraten oder sogar scheitern kann. Der Glaube und der Bezug auf das Trauversprechen können mit dazu beitragen, die Ehe zu erhalten – in guten und in schlechten Tagen.
2. Was geschieht bei einer kirchlichen Trauung?
Eine kirchliche Trauung ist ein öffentlicher Gottesdienst. Das Brautpaar zieht feierlich in die Kirche ein. Es wird gebetet und gesungen, Texte der Bibel zur Ehe kommen zur Sprache. In der Predigt wird der Trauspruch für das Paar, die Familien und die Gemeinde ausgelegt. Höhepunkt der kirchlichen Trauung ist die Segnung des Brautpaares, der die Traufragen vorangehen. Neben der festgelegten Ordnung gibt es verschiedene Möglichkeiten der individuellen Gestaltung, z. B. bei der Auswahl der Lieder und der Musik oder bei der Beteiligung von Freunden und Verwandten (z. B. bei Lesungen und Gebeten) im Gottesdienst.
3. Was muss man zur Anmeldung mitbringen?
Bei der Anmeldung zu einer Trauung muss die Mitgliedschaft in der Ev. Kirche nachgewiesen werden. Der Pfarrer oder die Pfarrerin lädt das Brautpaar dann zu einem Traugespräch ein, bei dem es um die christliche Sicht auf die Ehe geht und die Einzelheiten des Gottesdienstes besprochen werden. Vor der kirchlichen Trauung ist die standesamtliche Heirats-urkunde vorzulegen. Empfehlenswert ist es, wenn das Brautpaar sich vor dem Gespräch einen Trauspruch aussucht (www.trauspruch.de).
4. Wann sollte eine Trauung angemeldet werden?
Es empfiehlt sich immer, eine geplante Hochzeit so früh wie möglich anzumelden. Das ist vor allem für die Nutzungsplanung der Kirche, in der die Trauung stattfinden soll, wichtig. Auch muss der Terminplan des Pfarrer/der Pfarrerin berücksichtigt werden.
5. Kostet die Trauung Geld?
In der Regel kostet die Trauung kein Geld. Manche Gemeinden erbitten von ortsfremden Brautpaaren eine Gebühr für die Nutzung der Kirchen oder den Kirchenschmuck.
6. Gibt es eine ökumenische Trauung?
Ja, für konfessionsverbindende Paare gibt es die Möglichkeit einer Trauung, die unter Beteiligung von Pfarrern bzw. Pfarrerinnen beider Kirchen stattfindet.
7. Wir sind beide nicht in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?
Nein, das ist nicht möglich. Sie können aber durch die Taufe Mitglied der Kirche werden und damit auch das Recht der kirchlichen Trauung erwerben. Sprechen Sie rechtzeitig mit einem Pfarrer/einer Pfarrerin, weil die Vorbereitung auf die Taufe Zeit beansprucht.
8. Nur einer von uns ist in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?
Ja, die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst zur Eheschließung, der auch dann stattfinden kann, wenn die Braut oder der Bräutigam nicht zur Gemeinde gehört. Die Besonderheiten der Gottesdienstgestaltung werden im Traugespräch geklärt.
9. Können wir uns aussuchen, in welcher Kirche wir uns trauen lassen wollen?
Ja, das ist möglich. Sie müssen Ihren Wunsch zunächst mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin der Kirche besprechen, in der Sie sich trauen lassen wollen und sein/ihr Einverständnis einholen.
10. Kann uns ein befreundeter Pfarrer/eine befreundete Pfarrerin trauen?
Ja, das ist möglich. Sie müssen ihren Wunsch zunächst mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin der Kirche besprechen, in der Sie sich trauen lassen wollen und sein/ihr Einverständnis einholen.
11. Können sich Paare, die schon Kinder haben, kirchlich trauen lassen?
Ja, das ist ohne Weiteres möglich. Je nach Alter der Kinder kann man dann die Kinder in das Geschehen des Traugottesdienstes mit einbeziehen.
12. Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung wählen?
In der Regel können Sie Tag und Uhrzeit Ihrer Trauung selbst bestimmen, sofern es in einer Kirchengemeinde keine andere Regelung gibt. Bitte beachten Sie, dass nach der kirchlichen Tradition am Sonnabend vor Ostern (Karsamstag) keine Trauungen stattfinden.
13. Kann man auch Ehejubiläen kirchlich feiern?
Ja. Es gibt kirchliche Formen, um ein solches Jubiläum (Silberne, Goldene, Diamantene Hochzeit usw.) zu feiern. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Pfarrer/Ihrer Pfarrerin.
14. Können wir die Kirche nach unseren Vorstellungen schmücken?
In der Regel ja. Wichtig ist aber, dass besondere Anliegen und Wünsche rechtzeitig mit den Mitarbeitern der Kirchengemeinde abgesprochen werden.
15. Gibt es ein kirchliches Ritual anlässlich einer Scheidung?
Nein, in unserer Kirche gibt es bislang keinen festen Gottesdienstverlauf, um Scheidungssituationen liturgisch zu gestalten. Dennoch ist es möglich, dass ein Pfarrer/eine Pfarrerin nicht nur in Form von seelsorgerlichen Gesprächen Hilfe anbietet, sondern auch in Form von Andacht und Liturgie.
16. Kann ich mich kirchlich trauen lassen, wenn ich geschieden bin?
Ja, eine evangelische Trauung ist auch nach einer Scheidung möglich.
17. Können wir uns als homosexuelles Paar kirchlich trauen lassen?
Nein, das ist nicht möglich. Allerdings können Sie sich, wenn ein Pfarrer/eine Pfarrerin dies theologisch und seel-sorgerlich verantwortet, als gleich-geschlechtliches Paar segnen lassen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Pfarrer Christian Weigel
Pfarrerin Christina Weigel
Pfarrer Christian Sparsbrod